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Rauwers GmbH Online-Shop

  § 1. Allgemeines

1. Unsere Angebote, Auftragsbestätigungen, Verkäufe, Beratungen, Lieferungen und Leistungen erfolgen grundsätzlich nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit einer Bestellung stimmt der Kunde den nachstehenden Bedingungen zu.

2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese durch die Geschäftsleitung schriftlich bestätigt werden. Selbst dann gelten diese Änderungen ausschließlich einmalig.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und Bedingungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder Bedingung gilt eine solche als vereinbart, die, soweit rechtlich zulässig, dem Sinn dieser Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
4. Wir weisen unsere Kunden gemäß der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hin, dass wir im Rahmen der Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erworbene, personenbezogene Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung speichern und firmenintern weitergeben und verwenden.

§ 2. Angebot und Vertragsabschluß

1. Unsere Prospekte, Rundschreiben, Preislisten und sonstige Veröffentlichungen sind keine Angebote zum Abschluss eines Kaufvertrages. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Mündlich oder fernmündlich erteile Angebote sind nur dann verbindlich, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung des schriftlichen Auftrages bestätigt haben. Abweichungen von Angeboten und Preislisten oder sonstige Vorschläge sind erst dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Unsere Vertreter haben keine Abschlussvollmacht. Sie sind zur Bestätigung eines Auftrages oder Erteilung von Zusagen, gleich welcher Art, nicht befugt.
2. Wird eine Auftragsbestätigung nicht erteilt, gilt unsere Lieferausführung bzw. der Lieferschein als Auftragsbestätigung.
3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten in Prospekten oder Rundschreiben, Preislisten, sonstigen Veröffentlichungen oder in unseren Angeboten und / oder den dazugehörigen Unterlagen sind nur annähernd maßgeblich. Sie gelten nur als zugesichert, wenn sie als solche ausdrücklich schriftlich von uns bezeichnet werden.
4. Änderungen im Design oder funktionelle Veränderungen unserer Artikel behalten wir uns vor.


§ 3. Preise

1. Unsere Preise verstehen sich, falls nicht schriftlich anders vereinbart, in Euro €, netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Aufträge mit einem Auftragswert von mehr als 300,00 € werden „Frachtfrei“ ausgeliefert. („Frei Haus“ oder „Frei Verwendungsstelle“) – im Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Aufträge, deren Wert unter 300,00 € liegen, werden mit einer Frachtkostenpauschale in Höhe von 10,00 € ausgeliefert. Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder Expresssendungen sind hiervon ausgeschlossen und werden nach den entstandenen Transportkosten berechnet. Die Preise gelten nur für den jeweils bestätigten Auftrag.
2. Bei Kostensteigerungen, welche nach Vertragsabschluß eintreten, behalten wir uns vor, den zum Zeitpunkt der Lieferung maßgeblichen Preis zu berechnen.

§ 4. Lieferung

1. Die von uns genannten Termine und Fristen für unsere Lieferungen sind unverbindlich. Insbesondere wird keine Gewähr für die Dauer des Transportes und dessen rechtzeitige Ankunft beim Käufer übernommen. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde seinerseits übernommenen Verpflichtungen uns gegenüber fristgerecht nachkommt, insbesondere, die von Ihm zu liefernden Unterlagen, Bestellungen, Freigaben, Vorlagen etc. rechtzeitig bei uns einreicht. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt einschließlich Arbeitskämpfe, auch in unserem Unternehmen und aufgrund von Ereignissen, deren Ursachen außerhalb unseres Wirkungsbereiches liegen, berechtigen uns, die Lieferung bzw. die Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind der Kunde und wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Soweit der Vertrag teilweise erfüllt oder durchgeführt wurde, bleibt dieser davon unberührt.
3. Im Falle der Nichterfüllung einer Vertragsverpflichtungen durch unsere Firma wird dem Käufer zum Ausgleich des evtl. entstandenen Schadens, gleichfalls zugestanden, evtl. anstehende Gutschriften mit 5% Sollzinsen zu erhöhen.

4. Teillieferungen und entsprechende Teilberechnungen sind zulässig, es sei denn, mit dem Käufer wurde schriftlich anderes vereinbart. 

5. Bei Versendung unserer Ware geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald wir die verkaufte Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgehändigt haben. Unsererseits wird lediglich für eine ordnungsgemäße Transportverpackung und Bestellung eines Frachtführers gesorgt.

§ 5. Zahlungsbedingungen

1. Zahlungen sind, wenn nicht schriftlich anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug, oder innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit einem Abzug von 2% zu leisten. Zahlungen gelten erst ab dem Tag als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können. Grundsätzlich gewähren wir ausschließlich Skonto auf die von uns beschafften und gelieferten Waren. Vom Skonto ausgenommen sind unter anderem, alle Versand- und Beschaffungskosten, alle Nebenkosten für den Versand, Klischees, Lohnarbeiten (z.B. Montage oder Änderungen), Kosten für Verpackung (Kartonagen, Polybeutel Einzelverpackung. Änderungen der Zahlungsziele bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
1a. Unsere Aufträge liefern wir grundsätzlich gegen Rechnung. Die      gültige Geschäftswährung ist Euro.
2. Wechsel werden nicht angenommen.

3. Unsere Lieferungen und Rechnungen haben ihren Ursprung in Brüssel/Belgien und sind daher als innergemeinschaftliche Lieferungen umsatzsteuerfrei.

Wir können die Rechnungen allerdings nur dann ohne die Mehrwertsteuer ausstellen, sofern Sie uns die entsprechende Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer mit der Auftragserteilung bekannt geben. Ohne Vorliegen der Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (DE………) sind wir verpflichtet, die belgische Mehrwertsteuer in Höhe von 21% in Rechnung zu stellen.
4. Überfällige Rechnungen werden ohne Anzeige und ohne Nachweis einer Rückstellung mit Ablauf eines eingeräumten Zahlungsziels, mit Sollzinsen in Höhe von 5% belastet und je ausgestellter Mahnung eine Mahngebühr i.H.v. 5,-€ in Rechnung gestellt.

5. Wird ein Scheck des Kunden nicht eingelöst oder erhalten wir nach Vertragsabschluß Auskünfte, die eine Gewährung eines Kredits an den Kunden, in der sich aus dem Vertrag ergebenden Höhe bedenklich erscheinen lassen oder werden nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt oder wird ein Antrag auf Veröffentlichung des gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens gestellt oder macht der Kunde seinen Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag, so haben wir das Recht, die sofortige Zahlung aller offen stehenden auch noch nicht fälligen oder gestundeten Rechnungen zu fordern und für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen Vorkasse zu verlangen oder unbeschadet des uns sonst zustehenden Rechtes vom Vertrag hinsichtlich eines Teil oder sämtlicher Lieferungen zurückzutreten, ohne dass es einer Frist oder Nachfristsetzung bedarf. Die vorstehenden Rechte stehen uns auch dann zu, wenn das Unternehmen des Kunden aufgelöst oder liquidiert wird. Das gleiche gilt, wenn wesentliche Unternehmensteile übertragen oder wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Kunden eingeleitet werden. Der Kunde kann die Verpflichtung zur vorzeitigen Zahlung bzw. unser Rücktrittsrecht durch Stellung angemessener Sicherheiten abwenden.
6. Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ihm ein rechtskräftiger Titel gegen uns vorliegt.
7. Unsere Angestellten, Mitarbeiter, Reisenden oder Vertreter haben keine Inkassovollmacht, es sei denn, dass hierfür unser ausdrücklicher, schriftlicher Auftrag vorliegt.

§ 6. Eigentumsvorbehalt, Vorausabtretung, Sicherung der Vorbehaltsware

1. Die von uns gelieferten Waren verbleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehender Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgeschäft, unser Eigentum. Dies gilt auch für solche Waren, auf deren Lieferung der Käufer seine Zahlung ausdrücklich bezogen hat. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung der Saldoforderung.

2. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen gestattet. Weitere Voraussetzung dieses Rechts zur Veräußerung der Vorbehaltsware sind, dass der Kunde sich seinerseits gegenüber seinen Kunden das Eigentum an der Vorbehaltsware ebenfalls bis zu deren fälliger Bezahlung vorbehält und, soweit gesetzlich zulässig, die Ansprüche seines Kunden gegenüber deren Abnehmer aus der Veräußerung der Vorbehaltsware abtreten lässt.
Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.
3. Der Kunde tritt schon jetzt hiermit alle ihm zustehenden Forderungen, einschließlich Saldenforderungen aus Kontokorrentvereinbarungen, aus einem Verkauf der von uns gelieferten Waren an uns sicherheitshalber ab. Dies gilt gleichermaßen für Ansprüche des Kunden aus sonstigem Rechtsgrund (Versicherungen, unerlaubte Handlungen, etc.) bezüglich der Vorbehaltsware. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Sobald der Kunde eine Verpflichtung uns gegenüber nicht erfüllt, oder ein in Ziffer V. 4 genannter Umstand eintritt, wird der Kunde auf unsere Aufforderung hin die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu Zwecken der Einziehung und Geltendmachung unserer vorstehenden Rechte und Forderungen geben. Wir sind auch berechtigt, in diesen Fällen dem Schuldner des Kunden die Abtretung direkt anzuzeigen und diese zur Zahlung aufzufordern. Entsprechendes gilt für etwaige auf uns übertragene, übergegangene oder an uns abgetretene Sicherungsrechte.
4. Im Fall von Pfändungen und Beschlagnahmung der Vorbehaltsware hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen, er hat unverzüglich die Pfändung und Beschlagnahmung anzuzeigen und bei Gefahr im Verzug auf eigene Kosten die zur Sicherung unserer Rechte erforderliche Rechtsbeihilfe selbst zu ergreifen. Die entstehende Interventionskosten trägt in jedem Falle der Kunde.
5. Falls wir unseren Eigentumsvorbehalt geltend machen, insbesondere wenn wir die Vorbehaltsware zurücknehmen, sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Für Ausfallforderungen haftet der Kunde. Die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt.
6. Solange uns das Eigentum an unseren Lieferungen vorbehalten bleibt, hat der Kunde die Ihm gelieferten Erzeugnisse auf seine Kosten ausreichend gegen Verlust oder Beschädigung durch Diebstahl, Feuer, Wasser und für ähnliche Fälle zu versichern und uns solche Versicherungen auf Anforderung nachzuweisen.

7. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Vertragsgegenstände in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und erforderlich werdende Instandsetzungen sofort, abgesehen von Fällen der Not, auf seine Kosten durch uns ausführen zu lassen.
8. Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen den Nennwert, der zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, so hat der Verkäufer Forderungen im Werte des übersteigenden Betrages nach seiner Wahl an den Verkäufer zurück abzutreten.
9. Der Käufer kann nach vorheriger schriftlicher Absprache die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen an

 

Rauwers GmbH

Bahnhofstraße 1 

D-57610 Altenkirchen


zurück senden. Hierzu muss sich die Ware in einwandfreiem Zustand, ohne Gebrauchsspuren und in unbeschädigter Originalverpackung befinden. Der Kaufpreis wird dem Auftraggeber nach Wareneingang bei uns, abzüglich des Ersatzes eventueller Beschädigungen oder Verschlechterungen, zurückerstattet. Versandkosten werden an den Käufer weitergegeben. Sonderanfertigungen, insbesondere Signalbalken, die kundenspezifisch gefertigt oder zusammengestellt wurden, sind vom Umtausch ausgeschlossen.

§ 7. Mängel und sonstige Haftung

1. Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung mitteilen. Versteckte Mängel sind uns nach Maßgabe der vorstehenden Regelung unverzüglich mitzuteilen, sobald der Mangel offenkundig geworden ist. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten schließt jegliche Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus.

2. Wir übernehmen gegenüber dem Käufer die Gewährleistung dafür, dass unsere Erzeugnisse zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf ihn übergeht, nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder den nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Für diese Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Grundsätzlich gewähren wir eine Garantie mit einer Dauer von 24 Monaten. Ausnahmen werden bei den entsprechenden Produkten ausdrücklich genannt (ohne Leuchtmittel). Sollte der Liefergegenstand mangelhaft sein, so verpflichten wir uns, den aufgetretenen Mangel zu beseitigen oder liefern, nach unserer Wahl, im Austausch Ersatz. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über. Wir sind berechtigt mehrfach nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl schriftlich Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung für die vom Käufer gegebenen Zusicherungen oder von diesen verursachten mittelbaren oder unmittelbaren Schäden beim Endabnehmer. Diese Gewährleistung gilt nicht für gebrauchte Ware oder besonders rabattierte Rest-, Posten- oder Ausverkaufsware.
3. Weitere Ansprüche oder Rechte des Käufers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. So unter anderem Ansprüche aufgrund von Verletzungen nebenvertraglicher Verpflichtungen, insbesondere Beratungs- und Erklärungspflichten, einschließlich Eines Verschuldens bei Vertragsabschluß, Ansprüche im Zusammenhang mit von uns durchgeführten Nachbesserungs- und Gewährleistungsarbeiten, sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung, jeweils sofern uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen, soweit wir für sie Einzustehen haben, nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit wir Eigenschaften für unsere Produkte ausdrücklich zugesichert haben, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
4. Behauptet der Käufer Mangelansprüche, so sind wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, sofern der Käufer den Vertragsgegenstand auf eigene Kosten und Gefahr an uns überbringt. Er weist sich die Beanstandung als unberechtigt, trägt der Käufer die durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Kosten. Die Einsendung beanstandeter Ware an uns, muss in fachgerechter Verpackung mit einer Kopie von der Originalrechnung oder einer Lieferscheinkopie mit entsprechendem Beanstandungsvermerk erfolgen.
5. Die Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind Richtwerte. Abweichungen, Änderungen und Irrtümer sind möglich.

6. Rauwers übernimmt keine Gewährleistung für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung, Wartung, Pflege, ungeeignete Betriebs- bzw. Pflegemittel, natürliche Abnutzung, chemische / elektrochemische / elektromagnetische Einflüsse außerhalb des Verantwortungsbereiches von Rauwers zurück zu führen sind und soweit diese nach Einsatz von nicht von uns gelieferten Ersatzteilen entstanden sind.

§ 8. Allgemeiner Zusatz

1. Der Auftraggeber trägt das Risiko der Verwendbarkeit, der bei uns in Auftrag gegebenen Logos und Motive alleine. Ebenso haftet er alleine, sofern durch die Ausführung seines Auftrags die Rechte Dritter (Insbesondere Urheberrechte, Marken- und Patentrechte) verletzt werden. Der Auftraggeber stellt uns ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung frei.
2. Musterteile sind unverzüglich nach den Testzwecken an uns „frei Haus“ zurück zu senden, ansonsten werden diese, insbesondere, wenn es aus einem Angebot mit Bemusterung nicht zu einem Auftrag kommt, zu Musterpreisen berechnet.
3. Änderungen im Design oder funktionelle Veränderungen unserer Artikel sind möglich und vom Kunden ohne Ersatz- oder Minderungsansprüche zu akzeptieren. Solche Veränderungen entziehen sich dem direkten und indirekten Einfluss Rauwers und werden nicht als Reklamationsgrund anerkannt.
4. Der Zwischenverkauf, der von uns angebotenen Ware bleibt vorbehalten. Angebotene Ware gilt nur dann als reserviert, wenn dies dem Kunden schriftlich zugesichert wurde. Muss auf Ersatzware zurückgegriffen werden, so ist ein neuer Preis zu vereinbaren. Der Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist ausgeschlossen.
5. Werkzeuge und Arbeitsmittel, die Rauwers für die Herstellung von Artikeln benötigt, werden dem Auftraggeber als Nebenkosten in Angebot oder Auftragsbestätigung ausgewiesen. Durch die Bezahlung der Nebenkosten, erlangt der Auftraggeber das Recht, diese Werkzeuge und Arbeitsmittel bei einem evtl. Nachauftrag, in unverändertem Zustand, kostenlos wieder zu verwenden. Er erlangt kein Eigentum daran. Werden diese Arbeitsmittel beschädigt (z.B. durch Verschleiß) müssen geändert oder neu angefertigt werden, so sind die entstehenden Kosten durch den Auftraggeber zu bezahlen.
6. Liegen die Vorraussetzungen für eine Gerichtsvereinbarung vor, so ist dieser Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien in Brüssel/Belgien.